- Marktbeherrschung
- Mạrkt|be|herr|schung, die (Wirtsch.):
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Mạrkt|be|herr|schung, die (Wirtsch.): herrschende Stellung auf dem Markt mit der Macht, die Preise zu diktieren.
Universal-Lexikon. 2012.
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Universal-Lexikon. 2012.
Marktbeherrschung — Marktbeherrschende Stellung ist ein Begriff des Kartellrechts. Er bezeichnet eine Situation, in welcher ein Unternehmen keinem oder nur ungenügendem Wettbewerbsdruck ausgesetzt ist. Die genaue Definition unterscheidet sich je nach Gesetzgebung.… … Deutsch Wikipedia
Marktbeherrschung — I. Wettbewerbsrecht:Tatbestandsmerkmal der Fusionskontrolle und der Missbrauchsaufsicht (⇡ Deutsches Kartellrecht, ⇡ Europäisches Kartellrecht). Individuelle M. liegt vor, wenn Unternehmen ohne Wettbewerber sind, keinem wesentlichen Wettbewerb… … Lexikon der Economics
individuelle Marktbeherrschung — ⇡ Marktbeherrschung … Lexikon der Economics
kollektive Marktbeherrschung — ⇡ Marktbeherrschung … Lexikon der Economics
Kollektive Marktbeherrschung — Marktbeherrschende Stellung ist ein Begriff des Kartellrechts. Er bezeichnet eine Situation, in welcher ein Unternehmen keinem oder nur ungenügendem Wettbewerbsdruck ausgesetzt ist. Die genaue Definition unterscheidet sich je nach Gesetzgebung.… … Deutsch Wikipedia
überragende Marktstellung — ⇡ Marktbeherrschung … Lexikon der Economics
marktbeherrschendes Unternehmen — ⇡ Marktbeherrschung, ⇡ Deutsches Kartellrecht, ⇡ Europäisches Kartellrecht … Lexikon der Economics
Binnenmarktpreis — Der Binnenpreis (auch Binnenmarktpreis oder interner Preis) ist der Preis, zu dem ein Gut im Inland gehandelt wird. Der Binnenpreis wird oft in Zusammenhang mit dem Weltmarktpreis (Außenpreis) gebracht. Es gibt auch den sogenannten EU Binnenpreis … Deutsch Wikipedia
Binnenpreis — Der Binnenpreis (auch Binnenmarktpreis oder interner Preis) ist der Preis, zu dem ein Gut im Inland gehandelt wird. Der Binnenpreis wird oft in Zusammenhang mit dem Weltmarktpreis (Außenpreis) gebracht. Es gibt auch den sogenannten EU Binnenpreis … Deutsch Wikipedia
Firmengruppe — Unternehmensverbindung oder Unternehmenszusammenschluss bezeichnet die vertraglich vereinbarte enge Zusammenarbeit verschiedener Unternehmen (Kooperation) bzw. die wirtschaftliche und rechtliche Vereinigung verschiedener Unternehmen zu einer… … Deutsch Wikipedia